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SwissAirsoftLaw
Transport

Transport von Airsoft-Waffen in der Schweiz

Der Transport einer Airsoft-Replika ist in der Schweiz erlaubt - aber nur unter klaren Bedingungen: verdeckt, ungeladen, auf direktem Weg von Zuhause zum Spielfeld, Shop oder Mechaniker.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.

Offizielle Quellen

Grundregeln (Art. 28 WG, Art. 51 WV)

  • Direkter Weg: von Zuhause zum Airsoft-Feld, zum Mechaniker oder zum Shop - und zurück.
  • Verpackung zwingend: in einer geeigneten Tasche oder einem Koffer. Der Kofferraum eines Fahrzeugs gilt nicht als Verpackung.
  • Verdeckt: aus der Tasche/dem Koffer darf die Waffe für Dritte nicht erkennbar sein.
  • Nicht im öffentlichen Raum hantieren oder vorzeigen.

Kleine Umwege - was ist erlaubt?

Gemäss einem Obergerichtsentscheid des Kantons Zürich (SB150215 vom 8. September 2015, E. 3.4) sind kleine Umwege tolerierbar - etwa tanken oder eine kurze Imbisspause -, sofern klar erkennbar ist, dass damit nicht die Waffentragbewilligungspflicht umgangen werden soll.

Massstab: der Eindruck bei Passanten

Letztlich liegt es am eigenen Verhalten und am Eindruck, der bei übrigen Passanten und Gästen entsteht. Ein kurzer Tankstellen- oder Restaurantbesuch ist unproblematisch - ein nachmittäglicher Stadtbummel mit Airsoft-Tasche dagegen schon.

Verhalten unterwegs

  • Zivile Kleidung für An- und Abreise (wird ohnehin von den meisten Veranstaltern vorgeschrieben).
  • Replika beim Restaurant- oder Tankstellenstopp NICHT aus dem Transportbehälter nehmen.
  • Keine Demonstration oder Vorzeigen gegenüber Bekannten in der Öffentlichkeit.
  • Kopie des Übertragungsvertrags mitführen.

Magazin und Akku

Das Gesetz schreibt strikt nur für Feuerwaffen vor, dass keine Munition geladen sein darf. Für Airsoft-Replikas gilt diese Verpflichtung formal nicht.

Trotzdem dringend empfohlen

Transportieren Sie die Replika nie mit montiertem Magazin oder eingestecktem Akku. Bei einer Kontrolle könnte sonst der Verdacht entstehen, dass die geladene, einsatz- und allenfalls sogar griffbereite Replika missbräuchlich verwendet werden könnte. Magazin und Akku gehören separat in die Tasche.

Verhalten bei einer Polizeikontrolle

  • Ruhig bleiben, kooperativ und transparent kommunizieren.
  • Sofort und unmissverständlich erklären: «Es handelt sich um eine Airsoft-Ausrüstung, ich bin auf dem Weg zu einem Airsoft-Sportanlass.»
  • Niemals die Replika hastig oder ohne Aufforderung aus der Tasche nehmen.
  • Übertragungsvertrag, ggf. Vereins- oder Veranstaltungseinladung vorweisen.
  • Stets die korrekten Begriffe verwenden («Airsoft-Waffe», «Soft-Air-Waffe», «Airsoft-Ausrüstung») - niemals «Pistole», «Gewehr» oder «Gun».

Transport-Checkliste

PunktStatus
Replika in geeigneter Tasche/KofferPflicht
Magazin und Akku separat verstautDringend empfohlen
Zivile KleidungEmpfohlen
Übertragungsvertrag (Kopie)Empfohlen / oft verlangt
Vereins- oder EventeinladungEmpfohlen
Direkter Weg eingehaltenPflicht