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SwissAirsoftLaw
Nutzung

Nutzung und Verwendung von Airsoft-Waffen

Airsoft-Waffen dürfen in der Schweiz nur unter klaren Bedingungen verwendet werden. Eine Waffentragbewilligung ist für reguläre Vereins- und Spielanlässe nicht erforderlich (Art. 27 Abs. 4 Bst. c WG), die Verwendung ist aber an bewilligte, abgesperrte Anlagen gebunden.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.

Offizielle Quellen

Keine Waffentragbewilligung erforderlich

Für die Teilnahme an Kursen, Übungen und Veranstaltungen von Soft-Air-Waffen-Vereinen sowie für den Transport hierzu ist keine Waffentragbewilligung erforderlich (Art. 27 Abs. 4 Bst. c WG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Bst. a WG).

Vereinsanlässe und bewilligte Events

Dies gilt für Events, die von einem Veranstalter organisiert werden - typischerweise ein Verein, ein Verband oder ein gewerblicher Anbieter mit Geländenutzungsrecht.

Wo darf gespielt werden?

  • Auf bewilligten, abgesperrten Geländen mit Geländenutzungsrecht des Veranstalters.
  • Auf privaten Grundstücken nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Eigentümers und entsprechender Absperrung gegen Dritte.
  • In dafür ausgewiesenen Indoor-Anlagen (CQB-Hallen).

Wo es klar verboten ist

Niemals im öffentlichen oder halb-öffentlichen Raum

Das Spielen, Üben oder auch nur «Spazieren mit der Replika» im Wald, im eigenen Garten gegen aussen, auf dem Balkon, an Strassen, in Parks oder anderen öffentlich zugänglichen Orten ist verboten und kann strafrechtliche Folgen haben.

Insbesondere das Schiessen aus dem Fenster oder vom Balkon in Richtung Strasse / Nachbarschaft kann den Tatbestand der Gefährdung des Lebens durch Schreckung (Art. 258 StGB) erfüllen, weil die Replikas mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können.

Risiko Polizeieinsatz

Jeder Anruf «Person mit Waffe gesehen» kann einen Polizeieinsatz auslösen. Einsatzkräfte können in Sekundenbruchteilen nicht zwischen echter und imitierter Waffe unterscheiden - die Konsequenzen können tödlich sein.

FPS-/Joule-Grenzen

Das Schweizer Waffengesetz kennt keine Mündungsenergie-Grenzwerte für Airsoft-Waffen. Die in der Szene üblichen FPS-Limits werden von Veranstaltern und Verbänden (z. B. ASVD / SASF) festgelegt und sind privatrechtliche Vereins-/Veranstalterregeln.

Üblich auf Schweizer Spielfeldern (orientierungshalber)

Übliche Maximalwerte: AEG ~350 FPS (~1,1 J) mit 0,20-g-BBs, DMR ~450 FPS, Sniper ~500 FPS mit Engagement-Distanzen. Verbindlich ist immer das Reglement des jeweiligen Veranstalters.

Regeln und Fairness

Die wichtigste Regel jedes Airsoft-Spiels ist «Hit Calling» und Fairness. Der Sport lebt von der Selbstverantwortung der Spieler. Beachten Sie zusätzlich:

  • Schutzbrille mit ANSI-Z87.1- oder gleichwertiger Norm tragen - jederzeit, auch in Pausen.
  • Maske oder Zahnschutz dringend empfohlen (Zahnschäden durch BB-Treffer sind real).
  • Sicherheitsabstände einhalten (typisch 5 m Mindestabstand, je nach Energieklasse mehr).
  • Veranstalterregeln zu Granaten, Pyro, Schussfrequenzen, Nachtspielen beachten.