Aufbewahrung von Airsoft-Waffen
Airsoft-Replikas sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen (Art. 26 WG, Art. 47 WV). Was «sicher» bedeutet, hängt jedoch von Ihrer Lebenssituation ab.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.
Offizielle QuellenGrundsatz nach Art. 26 WG
Art. 26 WG verlangt, dass Waffen so aufbewahrt werden, dass sie nicht in die Hände unberechtigter Dritter gelangen können. Art. 47 WV konkretisiert diese Pflicht. Es gibt keine starre technische Norm - entscheidend ist die Schutzwirkung im konkreten Wohnumfeld.
Szenario 1: Alleine wohnend, kein Hauspersonal
Wer alleine in einer Wohnung lebt und auch keine Reinigungskraft o. Ä. beschäftigt, darf seine Airsoft-Replikas ohne zusätzliche Sicherung an die Wand hängen. Die abgeschlossene Wohnungstür gilt hier als ausreichender Schutz vor Zugriff Unberechtigter.
Bei Besuch
Szenario 2: Wohngemeinschaft, Familie, Mitbewohner
Sobald Sie mit anderen Personen zusammenleben, müssen die Airsoft-Waffen vor deren Zugriff geschützt aufbewahrt werden, wenn diese Personen:
- •minderjährig sind,
- •aus einem gesperrten Staat im Sinne von Art. 7 WG / Art. 12 WV stammen,
- •selbst- oder drittgefährdend sind,
- •aus anderen Gründen keine Waffe besitzen dürfen (z. B. relevante Strafregistereinträge).
Wegschliessen ist hier Pflicht
Empfehlungen
| Aufbewahrungsart | Geeignet für | Bemerkung |
|---|---|---|
| Waffenschrank / Safe | Alle Szenarien | Beste Variante, höchste Schutzwirkung |
| Abschliessbarer Schrank | Familien, WGs | Praktikable Alternative zum Safe |
| Abgeschlossenes Zimmer | Familien, WGs | Nur sinnvoll, wenn andere keinen Zugang haben |
| Wandhalterung offen | Alleinwohnend, kein Hauspersonal | Bei Besuch wegschliessen |
Magazin und Akku sollten getrennt von der Replika aufbewahrt werden - das erleichtert die Argumentation bei einer allfälligen Kontrolle und entspricht dem Geist des Gesetzes.
BBs und Zubehör
Für BBs (Munition im umgangssprachlichen Sinn) gibt es keine besondere Aufbewahrungspflicht. CO2-Kapseln, Gasflaschen und Lithium-Polymer-Akkus sollten aus reinen Sicherheitsgründen kühl, trocken und ausserhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden.
Verantwortung des Besitzers
Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoss