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SwissAirsoftLaw
Aufbewahrung

Aufbewahrung von Airsoft-Waffen

Airsoft-Replikas sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen (Art. 26 WG, Art. 47 WV). Was «sicher» bedeutet, hängt jedoch von Ihrer Lebenssituation ab.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.

Offizielle Quellen

Grundsatz nach Art. 26 WG

Art. 26 WG verlangt, dass Waffen so aufbewahrt werden, dass sie nicht in die Hände unberechtigter Dritter gelangen können. Art. 47 WV konkretisiert diese Pflicht. Es gibt keine starre technische Norm - entscheidend ist die Schutzwirkung im konkreten Wohnumfeld.

Szenario 1: Alleine wohnend, kein Hauspersonal

Wer alleine in einer Wohnung lebt und auch keine Reinigungskraft o. Ä. beschäftigt, darf seine Airsoft-Replikas ohne zusätzliche Sicherung an die Wand hängen. Die abgeschlossene Wohnungstür gilt hier als ausreichender Schutz vor Zugriff Unberechtigter.

Bei Besuch

Sobald Besuch erwartet wird - insbesondere mit Kindern oder unbekannten Personen - sollten die Replikas weggeschlossen werden.

Szenario 2: Wohngemeinschaft, Familie, Mitbewohner

Sobald Sie mit anderen Personen zusammenleben, müssen die Airsoft-Waffen vor deren Zugriff geschützt aufbewahrt werden, wenn diese Personen:

  • minderjährig sind,
  • aus einem gesperrten Staat im Sinne von Art. 7 WG / Art. 12 WV stammen,
  • selbst- oder drittgefährdend sind,
  • aus anderen Gründen keine Waffe besitzen dürfen (z. B. relevante Strafregistereinträge).

Wegschliessen ist hier Pflicht

In diesen Konstellationen reicht eine abgeschlossene Wohnungstür nicht - die Replika muss in einem abschliessbaren Behältnis (Safe, abschliessbarer Schrank) oder einem abgeschlossenen Zimmer aufbewahrt werden.

Empfehlungen

AufbewahrungsartGeeignet fürBemerkung
Waffenschrank / SafeAlle SzenarienBeste Variante, höchste Schutzwirkung
Abschliessbarer SchrankFamilien, WGsPraktikable Alternative zum Safe
Abgeschlossenes ZimmerFamilien, WGsNur sinnvoll, wenn andere keinen Zugang haben
Wandhalterung offenAlleinwohnend, kein HauspersonalBei Besuch wegschliessen

Magazin und Akku sollten getrennt von der Replika aufbewahrt werden - das erleichtert die Argumentation bei einer allfälligen Kontrolle und entspricht dem Geist des Gesetzes.

BBs und Zubehör

Für BBs (Munition im umgangssprachlichen Sinn) gibt es keine besondere Aufbewahrungspflicht. CO2-Kapseln, Gasflaschen und Lithium-Polymer-Akkus sollten aus reinen Sicherheitsgründen kühl, trocken und ausserhalb der Reichweite von Kindern gelagert werden.

Verantwortung des Besitzers

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoss

Wer seine Aufbewahrungspflicht verletzt und dadurch einem unberechtigten Dritten den Zugriff ermöglicht, kann strafrechtlich belangt werden - unabhängig davon, ob es zu einem Schaden kommt. Im Zweifel: lieber eine Sicherung mehr als zu wenig.