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SwissAirsoftLaw
Leitfaden Zoll

Leitfaden für Zoll- und Polizeibeamte

Diese Seite ist als Schnellreferenz für Zoll- und Polizeibeamte gedacht - und für Airsoft-Sportler, die bei einer Kontrolle den rechtlichen Rahmen sauber darlegen möchten. Alle Angaben verweisen auf das Schweizer Waffengesetz (WG, SR 514.54) und die Waffenverordnung (WV, SR 514.541).

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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dies ist keine Rechtsberatung. Die Informationen auf dieser Website dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Bei rechtlichen Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro, fedpol oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Gesetze und Verordnungen können sich ändern - überprüfen Sie stets die aktuellen Gesetzestexte auf admin.ch.

Offizielle Quellen

Kurzfassung

Artikel-Referenz

ArtikelNormRelevanz
Art. 4 Abs. 1 Bst. g WGWaffenbegriffSoft-Air-Waffen als Waffen
Art. 6 WVVerwechselbarkeitDefinition «echter Feuerwaffe gleichend»
Art. 7 WG / Art. 12 WVErwerbsverboteGesperrte Staaten, Vorstrafen
Art. 8 Abs. 2 WGMindestalter18 Jahre
Art. 10 Abs. 1 Bst. e WGWES-AusnahmeKein Waffenerwerbsschein
Art. 11 WGÜbertragungSchriftlicher Vertrag, 10 Jahre
Art. 11a WG / Art. 23 WVMinderjährigeLeihvertrag
Art. 26 WG / Art. 47 WVAufbewahrungSchutz Unberechtigter
Art. 27 Abs. 4 Bst. c WGTragenKeine Tragbewilligung Vereinsanlässe
Art. 28 WG / Art. 51 WVTransportVerdeckt, ungeladen, direkter Weg
Art. 28 Abs. 1 Bst. a WGTragen ergänzendErgänzt 27 Abs. 4 Bst. c

Grenzübertritt - Prozess

BAZG und fedpol haben den Prozess in den Bestätigungen 2015 und 2019 wie folgt umrissen:

  • Temporärer Export (Schweizer Sportler ins Ausland): kein Spezialpermit nötig, aber Vormerkschein + Übertragungsvertrag + ggf. Einladung des Veranstalters.
  • Import (Neueinfuhr in die Schweiz): fedpol-Einfuhrbewilligung («Gesuch um Erteilung einer Bewilligung …») vor Einreise einholen.
  • Wiedereinfuhr nach temporärem Export: Vormerkschein vorzeigen.

Checkliste bei einer Kontrolle

Worauf der Beamte achtet

Sicherer, geordneter Transport, plausible Routen-Erklärung, vorgewiesene Dokumente, sachliche Antworten zur Frage «Was ist das und wohin?».
  • Replika in verschlossenem Behältnis verpackt?
  • Magazin / Akku separat?
  • Übertragungsvertrag verfügbar?
  • Plausibler Zielort (Spielfeld, Verein, Shop, Mechaniker)?
  • Bei Einfuhr: fedpol-Bewilligung oder Vormerkschein?

Kommunikation auf beiden Seiten

Sowohl Sportler als auch Beamte profitieren von präzisem Vokabular:

  • «Airsoft-Waffe» / «Soft-Air-Waffe» / «Airsoft-Replika» - nicht «Gewehr» / «Pistole» / «Gun».
  • «Soft-Air-Waffen» ist die offizielle Bezeichnung im fedpol-Merkblatt und WG-Kontext.
  • Hinweis auf Verein / Veranstaltung / Sportcharakter wirkt deeskalierend.